Kostenersatz des Ordnungsamts der Stadt Nürnberg
- Mindestkostenersatz – Massenfunde (Wert unter 10 €), einfache Lesebrille, Tonträger, gebrauchte Kleidung, Schuhe, Jacken, Handtücher – 2,00 €
- Schlüssel – ab 3,50 €
- Bankkarten/Sparbuch, Versicherungskarten, Medikamente – 5,00 €
- Personalausweis, Reisepass, Sonstige Ausweisdokumente, Verbundpass, Führerschein, sonstige Papiere (z. B. Fahrzeugschein – ZB I) – 7,00 €
- hochwertige Optiker-/Sonnenbrillen, Fahrradzubehör, Zubehör-Informationstechnik/Unterhaltungselektronik, Haushaltsgegenstand, KFZ-Zubehör, Medizinisches Gerät, Schild, Bauutensilien, Zubehör – Kamera/Fernglas, Werkzeug – 7,00 €
- Mobiltelefone, Informations-/Unterhaltungselektronik, Hochwertige Medizinische Geräte (z. B. Rollstuhl, Hörgerät), Kamera/Fernglas Datenspeicher – ab 25,00 €
- Fahrrad, Elektroroller, Padalecks nach Schätzwert – ab 25,00 €
- Kinderwagen, Tretroller, sonstige mechanisch betriebenen Fahrzeuge – 10,00 €
- Schmuck, Kunstgegenstände, Musikinsturment, sonstige hochwertige Gegenstände – 10 % des Schätzwertes
- Euro-Bargeld – 5 % Wertes
- Neuware (Kleidung, Spiele, Elektronik, Haushaltsgegenstände, Kosmetik, Schreibwaren, Spielzeug, Unterhaltungselektronik,….) – 10 % des Einkaufswertes
- Taschen, Geldbörsen, Etui, Rucksäcke, Koffer, Schul-/Sporttaschen – 7,00 € zzgl. Inhalt
- Hochwertige gebrauchte Kleidung, Schuhe, Jacken ab einem Wert von 120 € – 8,00 €
Download vollständiger Kostenersatz:
kostenersatz-gueltig-ab-01-01-2017
Servicekosten
Telefonische Benachrichtigung/Ermittlung des Eigentümers 2,50 €
Anschreiben an Eigentümer/Finder 3,50 €
Versand von Fundsachen (muss versichert erfolgen) ab 9,00 €
Bescheinigung für die Versicherung 7,00 € – (Ausstellung erfolgt erst nach 3 Wochen Verlustzeit)
Datenlöschung bei Eigentumserwerb des Finders (z. B.: Handys, Computer, Tablet) 15,00 € zzgl. Kostenersatz gemäß Fundkategorie
Mittellosigkeit
Bei Nachweis von Mittelosigkeit mit entsprechenden Unterlagen (z. B.: Nürnberg Pass, Bescheid zur Grundsicherung) halbiert sich der Kostenersatz – Mindestkostenersatz 2,00 €.
Kostenerstattungen
Das Abholen, Aufbewahren und Verwalten von Fundsachen ist mit erheblichen Personal- und Sachkosten verbunden. Das Fundbüro ist deshalb gehalten, sich einen Teil dieser Kosten wieder erstatten zu lassen.